Outboundtelefonie und
unerlaubte Telefonwerbung

Laut dem aktuellen Glücksspielstaatsvertrag § 5 Abs. 1 ist die Outboundtelefonie, das heißt der Anruf eines Glücksspiel­anbieters bzw. –vermittlers bei einem/einer ihm unbekannten Endverbraucher/-in, verboten.


Nicht vom Verbot erfasst sind Anrufe eines Glücksspiel­anbieters bzw. –vermittlers bei Spielteilnehmern/Spielteilnehmerinnen innerhalb eines bestehenden Vertrages.

Staatlich garantiert

Staatlich garantiert

Die 16 deutschen Bundesländer garantieren die ord­nungsgemäße Durchführung der NKL-Lotterien, die Losauflage sowie die Anzahl und der Höhe der Gewinne.

Vererbbar

Vererbbar

Ein Lotteriegewinn der NKL ist vererbbar. (Ausnahme: die lebenslangen Renten des NKL Extra-Jokers)

Steuerfrei

Steuerfrei

Lotteriegewinne sind in Deutschland garantiert von der Einkommensteuer befreit.

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